Aktuelles

Liebe Patienten, 

ab dem 1. Januar 2024 werden Kassenrezepte für Medikamente nicht mehr ausgedruckt, sondern elektronisch an die Apotheke übermittelt. 

1.- Erst Versichertenkarte einlesen lassen in der Praxis

2.- Rezeptbestellung (möglichst online, E- mail, persönlich)

3.  Am nächsten Kalendertag können Sie Medikamente in jeder Apotheke abholen

Rezepte für Verbandsmittel, Hilfsmittel und Privatrezepte und BTM (Betäubungsmittel) ändern sich noch nicht.

Wie kann ich das E-Rezept einlösen?

Es gibt drei Möglichkeiten, das E-Rezept einzulösen:

Die einfachste Möglichkeit: Legen Sie einfach Ihre Krankenversichertenkarte (eGK) in der Apotheke vor. Die Apotheke kann Ihr E-Rezept dann abrufen und einlösen. 

Alternativ können Sie das E-Rezept mit einem QR-Code einlösen, der in der Praxis ausgedruckt oder auf Ihr Smartphone geschickt werden kann.

Außerdem könne Sie mit der E-Rezept-App Ihre elektronischen Verordnungen auf dem Smartphone empfangen, verwalten und in Apotheken (auch online) einlösen. Für die Nutzung der App benötigen Sie eine Registrierung über Ihre Krankenkasse.

​Ansonsten gilt auch für E-Rezepte, dass sie in der Regel spätestens zwei Werktage nach der Bestellung bereitliegen.

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Grippeimpfung und COVID-Impfstoff

Grippeimpfung und COVID-Impfstoff sind in unserer Praxis verfügbar.Termine können schon jetzt vergeben werden. Die Buchung erfolgt per E-Mail, telefonisch oder persönlich.

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